Durch die Gebäudeversicherung ist das Gebäude selbst versichert - nicht der Hausrat.
Versicherungungsschutz besteht für alle weiteren Bestandteile, die zum Gebäude gehören bzw. fest mit ihm verbunden sind und der Funktionstüchtigkeit des Hauses dienen.
Zum Gebäude gehören auf jeden Fall:
Versicherungungsschutz besteht für alle weiteren Bestandteile, die zum Gebäude gehören bzw. fest mit ihm verbunden sind und der Funktionstüchtigkeit des Hauses dienen.
- im Antrag angegebene Nebengebäude, sowie Garagen und sonstiges Zubehör
- Antennen
- fest eingebautes Mobilar, beispielsweise Teppichböden und Einbauschränke
- Holzdecken
- Brennstoffvorräte
- Zentralheizungsanlagen
- Sanitäre Installationen und Abwasserrohre
- Markisen, Überdachungen
- Elektrische Anlagen
Die Versicherung kommt für Folgekosten auf, die nach einem Versicherungsfall entstehen. Beispielsweise:
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Kosten für Aufräumarbeiten
- Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten oder anderweitige Unterbrigung
- Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschadens (meist bis zu einem Jahr)
Die Deckungssumme zu den aufgeführten Leistungen ist bei den meisten Tarifen begrenzt. Eine Erhöhung ist empfehlenswert und gegen Mehrbeitrag oft möglich.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Gebäudeversicherung.
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