- Die neue Gesundheitsreform ab 01.April 2007
- Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungssteuer
- Der Garantiezins sinkt zum 01.Januar 2007
- Wichtige Änderungen im Steuerrecht
- Sparerfreibetrag 2007
- Sozialversicherungen
- Die neuen Familienleistungen
- Neu Vermittlerrichtlinie ab 22.05.2007
- Ab März 2007 - EU Knöllchen ohne Grenzen
- Noch diskutiert werden folgende Entwürfe...
Kapitelübersicht
Die neue Gesundheitsreform ab 01.April 2007
Die wichtigsten Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung:
ab 01.04.2007
- Neue Wahltarife für Versicherte für spezielle Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattungen
- Freie Auswahl der Rehabilitationseinrichtung
- Absenkung des Mindestkrankenkassenbeitrages für Selbstständige ist möglich
- Ausweitung der ambulanten medizinischen Versorgung durch Krankenhäuser
- Impfungen sowie Mutter- bzw. Vater- Kind- Kuren sind Pflichtleistungen
- Anspruch auf alle medizinischen Reha- Leistungen sowie Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
- Einholung von einer ärztlichen Zweitmeinung
- Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
- neue Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
- Gesetzlich festgelegter einheitlicher Beitragssatz
- In Deutschland soll in Zukunft keiner mehr ohne Krankenversicherung sein - Pflicht zur Versicherung für Alle!
- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs für Krankenkassen
ab 01.01.2009
- Neuer Basistarif: die Leistungen sollen der gesetzlichen KV entsprechen. Die Höhe der Beiträge dürfen sich nur nach Alter und Geschlecht unterscheiden, Risikozuschläge sollen entfallen.
- Privatversicherte können innerhalb der PKV leichter zu anderen Anbietern einer privaten Krankenversicherung wechseln. (Die vorgenommene Altersrückstellung aus den gezahlten Beiträgen wechselt mit.)
- Rückkehrrecht in die letzte Krankenversicherung, sowohl in die gesetzliche als auch in die private Krankenversicherung.
- Diese ist festgesetzt auf 47.700 Euro im Jahr bzw. 3.975 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.
- Diese liegt bei 42.750 Euro Brutto im Jahr bzw. 3.562,50 Euro pro Monat. Das darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.
Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungssteuer
- Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent.
- Der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf Nahrungsmittel, Zeitschriften, Bücher, Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs etc. bleibt erhalten. Ebenfalls Briefporto, Arzthonorare und Flüge in das Ausland sind nicht betroffen von der Steuererhöhung.
- Mit der Mehrwertsteuererhöhung steigt auch die Versicherungssteuer.
Dazu die wichtigsten Änderungen ab dem 01.Januar 2007 im Überblick:
Aktuell bis 31.12.2006 Ab dem 01.01.2007 Allgemeiner Satz 16 Prozent 19 Prozent Wohngebäudeversicherung mit Feuerversicherung 14,75 Prozent 17,75 Prozent Wohngebäudeversicherung ohne Feuerversicherung 16 Prozent 19 Prozent nur Feuerversicherung 11 Prozent 14 Prozent Feuerschutzsteuer 8 Prozent 8 Prozent Hagelversicherung 0,2 Promille der Versicherungssteuer 0,2 Promille der Versicherungssteuer Hausratversicherung 15 Prozent 18 Prozent Seeschiffskasko 2 Prozent 3 Prozent Lebens-/Krankenversicherung steuerfrei steuerfrei
Der Garantiezins sinkt zum 01.Januar 2007
Ab dem 01.01.2007 gilt ein neuer Garantiezins für alle Lebens- und Rentenversicherungen. Dieser sinkt von 2,75 Prozent auf gesetzlich vorgegebene 2,25 Prozent. Die Neufestlegung gilt für alle Versicherungsgesellschaften.
- Bereits bestehende Verträge sind von der Änderung nicht betroffen. Dort gilt der garantierte Zins von Vertragsbeginn für die gesamte Laufzeit, egal ob diese bei 12, 20 oder 30 Jahren liegt.
- Die Änderung gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge ab dem 01.01.2007. Auch hier gilt der Garantiezins von 2,25 Prozent für die gesamte Laufzeit.
Wichtige Änderungen im Steuerrecht
- Erhöhung der Einkommenssteuer für Spitzenverdiener ("Reichensteuer"). Ab einem Einkommen von 250.000/500.000 Euro (Ledige/ Verheiratete) sollen dann 45% Einkommenssteuer, statt bisher 42%, gezahlt werden.
- Die Pendlerpauschale wird gekürzt. Sie kann zukünftig erst ab dem 21. Entfernungskilometer wie gewohnt geltend gemacht werden. Dafür kann man beim Finanzamt 30 Cent pro Kilometer abrechnen.
- Arbeitszimmer: Wenn das Heimbüro nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist, fällt der Werbungskostenabzug für ein häusliches Büro weg. Die bisherige Festlegung, wo die Nutzung von mehr als 50 Prozent ausreicht, entfällt.
- Bewirtungskosten und Geschenkeaufwendungen sind nur noch eingeschränkt abzugsfähig.
- Private Veräußerungsgewinne bei vermieteten Immobilien und Wertpapieren werden steuerpflichtig. Die Spekulationsfreiräume von zehn Jahren bzw. einem Jahr sollen ab dem 01.01.2007 entfallen, die Veräußerungsgewinne mit 20% pauschal versteuert werden.
- Aufhebung der Steuerbefreiung für Auslandszuschläge.
- Die Basis-/Rürup-Rente wird rückwirkend zum 1.Januar 2006 nachgebessert.
Sparerfreibetrag 2007
Der Sparerfreibetrag wird auf fast die Hälfte gekürzt.- Für Ledige sinkt der Beitrag von 1.370 Euro auf 750 Euro und für Ehepaare von 2.740 Euro auf 1.500 Euro.
- Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro für Ledige bzw. 102 Euro für Ehepaare bleibt erhalten.
- Alles was darüber liegt, wird vom Finanzamt mit 30 Prozent versteuert (Kapitalertragssteuer).
- Die Regelung betreffen zB. Sparbücher, Bundesschatzbriefe, Immobilien- und Rentenfonds.
Sozialversicherungen
- Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen von 19,5% auf 19,9% steigen.
- Ebenfalls wird die Alterssicherung der Landwirte teurer. Ab dem 1. Januar 2007 erhöht sich der Beitrag von 199 Euro auf 204 Euro in den alten Bundesländern, und in den neuen Bundesländern von 168 Euro auf 176 Euro monatlich.
- Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von 6,5% auf 4,2% reduziert werden.
Die neuen Familienleistungen
Elterngeld
Ab 01. Januar 2007 ersetzt das Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld.
Es soll den Einkommensverlust von Müttern und Vätern ausgleichen, die sich jetzt für eine bestimmte Zeit aus dem Beruf, zur Betreueung Ihres Kindes, zurückziehen.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten zwölf Monate, maximal 1.800 Euro im Monat, egal ob für Angestellte, Selbstständige, Auszubildende oder Studierende.
Ebenso gilt ein Mindestbetrag von 300 Euro für Erwerbslose. Bei Geringverdienern unter 1.000 Euro netto pro Monat erhöht sich das Elterngeld bis zu 100 Prozent des davor bezogenen Einkommens.
- Berufstätige Paare bzw. Alleinerziehende können für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Betreuungskosten bis maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind als Werbungskosten absetzen.
- Familien mit einem Einkommen bzw. Alleinerziehende ohne Erwerbstätigkeit können diesen Steuervorteil nur für die Betreuungskosten ihrer Kinder zwischen drei und sechs Jahren nutzen. Dafür können Sie die Betreuungskosten vor und nach der Kindergartenzeit "in den eigenen vier Wänden" als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer geltend machen.
Neu Vermittlerrichtlinie ab 22.05.2007
Von der neuen Vermittlerrichtlinie sind alle Makler, Mehrfachagenten, Generalagenten und Versicherungsvertreter betroffen. Veränderungen gibt es zur Beratungspflicht, Erlaubnispflicht, Vermittlerhaftung und auch zur Abrechnung der Provisionen.
- Alle gewerbemäßig handelnden haupt- oder nebenberuflichen Versicherungsvermittler benötigen die Erlaubnis der zuständigen IHK. Versicherungsvertreter, die bereits tätig sind, haben bis zum 31.12.2008 Zeit, die Gewerbezulassung bei der Industrie und Handelskammer zu registrieren.
Für die angestellten Mitarbeiter registrierter Vermittler besteht keine Erlaubnispflicht. - Der 22.05.2007 ist auch für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung wichtig. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Versicherungsvermittler diese Versicherung haben.
- Ebenfalls tritt die Informationspflicht, Beratungspflicht und die Dokumentationspflicht in Kraft.
Die EU Vermittlerrichtlinie schreibt dazu ein Beratungsprotokoll vor.
Wenn der Kunde auf die Dokumentation der Beratung verzichtet, muss er eine gesonderte schriftliche Erklärung dazu unterschreiben.
Ab März 2007 - EU Knöllchen ohne Grenzen
Bisher konnten Geldstrafen für Verkehrssünder nicht über das eigene Land hinaus vollstreckt werden. Ab März 2007 wird sich das ändern.
Mit dem "EU-Knöllchen-Abkommen" werden Bußgelder in Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt.
Die Höhe der Bußgelder ist europaweit sehr unterschiedlich und oft viel höher als in Deutschland. ZB. liegt die Höhe des Bußgeldes für zu schnell gefahrene 20 km/h in Deutschland bei 35 Euro - in Italien schon bei 240 Euro...
Noch diskutiert werden folgende Entwürfe...
- Erhöhung der Dienst-Geschäftswagenbesteuerung von derzeit 1% auf 1,5%
- Abschaffung der bisherigen Steuerklassen zugunsten eines Anteilssystems, wonach jeder Ehegatte so viel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht
- Erhöhung der Buchführungsgrenze für Unternehmen von bisher 350.000 Euro auf 500.000 Euro