Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Man unterscheidet zwei Arten des Maklervertrags: den normalen Maklervertrag, auch Allgemeinauftrag genannt, und den sog. Makler-Alleinauftrag.
Der Maklerlohn, die Courtage, trägt im Falle der Vermittlung von Versicherungen, die abschließende Versicherungsgesellschaft.