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Sie sind verpflichtet ...

...Ihrer Versicherung alle Änderungen, die den Gebäudewert oder die Nutzung betreffen, umgehend mitzuteilen.

Das gilt für:

  • Umbauten
  • Anbauten
  • Einbauten
  • Stilllegungen bestimmter Gebäudeteile
  • Aufnahme eines Gewerbebetriebes

Zusätzlich müssen Sie als Versicherungsnehmer darauf achten, dass Sie nicht grob fahrlässig handeln.
  • Lassen Sie Kerzen nicht ohne Aufsicht brennen!
  • Halten Sie Streichhölzer und Feuerzeug von Kindern fern!
  • Schalten Sie Geschirrspüler und Waschmaschinen nicht an, wenn keiner im Haus ist!
  • Schließen Sie Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung ordnungsgemäß!

Einige Tarife bieten auch Versicherungsschutz bei Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. In der Regel begrenzt auf eine maximale Deckungssumme.

Das Gebäude muss in Ordnung gehalten werden - Wartungsarbeiten, sowie alle notwendigen Reparaturen am Gebäude und den dazugehörigen Anlagen, sind durchzuführen.

Im Winter sollte die nötige Beheizung erfolgen. Bei leerstehenden Gebäuden ist ein frostfreier Zustand herzustellen; Wasserleitungen müssen geleert werden.

Ist das Gebäude längere Zeit unbewohnt (Langzeiturlaub; 60 Tage), sind Sie verpflichtet, Ihren Versicherer zu informieren. Es kann sonst der Versicherungsschutz bei einem evtl. Schadenfall verloren gehen.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Gebäudeversicherung.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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